Gesetze / Landesrecht Bayern / Fachakademieordnung
FakOAnlage 9 (zu § 13) Stundentafel für die Fachakademie für Sozialpädagogik
Stand: 25.08.2026
Fächer
Wochenstunden
1. und 2. Studienjahr
Pflichtfächer
Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik
10
Politik und Gesellschaft sowie Soziologie
3
Mathematisch-naturwissenschaftliche Bildung
2
Ökologie/Gesundheitspädagogik
2
Recht und Organisation
2
Literatur- und Medienpädagogik
3
Englisch
3
Deutsch
4
Theologie/Religionspädagogik, nach Konfession
3
Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung
8
Kunst- und Werkpädagogik
7
Musik- und Bewegungspädagogik
7
Übungen
6
Sozialpädagogische Praxis
12
Gesamtsumme
72
Zusatzfach Mathematik
6
Wahlfächer gemäß § 13 Abs. 4
[Amtl. Anm.:] Das Fach ist in die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife einzubringen.
[Amtl. Anm.:] Bei einer Teilnahme an der Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife ist in diesem Fach die schriftliche Ergänzungsprüfung abzulegen.
[Amtl. Anm.:] Oder Ethik und ethische Erziehung gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 1.
[Amtl. Anm.:] Davon drei Stunden Kunstpädagogik und drei Stunden Werkpädagogik.
[Amtl. Anm.:] Davon drei Stunden Musikpädagogik, eine Stunde Rhythmik und zwei Stunden Bewegungspädagogik.
[Amtl. Anm.:] Übungen zu sozialpädagogischen Arbeitsfeldern und zu ausgewählten Fachbereichen; sie dienen der Vertiefung und der persönlichen und beruflichen Schwerpunktsetzung. Der Bezug zu einem Lernfeld, zu den Fächern, zu den Förderschwerpunkten, zu ausgewählten Arbeitsfeldern oder Zielgruppen muss deutlich werden.
[Amtl. Anm.:] Eine Unterrichtsstunde dauert 60 Minuten.
[Amtl. Anm.:] Das Fach ist in die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife einzubringen, sofern eine nicht auf bestimmte Studiengänge beschränkte Fachhochschulreife erworben werden soll.