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FakO

Anlage 12 (zu § 13) Stundentafel für die Fachakademien für Sozialpädagogik (praxisintegrierte Ausbildung)

Stand: 25.08.2026

Bayern

Pflichtfächer

1., 2. und 3. Studienjahr

Gesamtstunden

Theoretischer und fachpraktischer Unterricht

Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik

400

Politik und Gesellschaft sowie Soziologie

120

Mathematisch-naturwissenschaftliche Bildung

80

Ökologie/Gesundheitspädagogik

80

Recht und Organisation

120

Literatur- und Medienpädagogik

120

Englisch

120

Deutsch

160

Theologie/Religionspädagogik, nach Konfession

120

Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung

320

Kunst- und Werkpädagogik

280

Musik- und Bewegungspädagogik

280

Übungen

240

Summe theoretischer und fachpraktischer Unterricht

2 440

Zusatzfach Mathematik

240

Wahlfächer

Gemäß § 13 Abs. 4 FakO

Praktische Ausbildung

2 400

[Amtl. Anm.:] Das Fach ist in die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife einzubringen.

[Amtl. Anm.:] Bei einer Teilnahme an der Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife ist in diesem Fach die schriftliche Ergänzungsprüfung abzulegen.

[Amtl. Anm.:] Bzw. Ethik und ethische Erziehung gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 1 FakO.

[Amtl. Anm.:] Davon mind. 120 Gesamtstunden Kunstpädagogik und mind. 120 Gesamtstunden Werkpädagogik.

[Amtl. Anm.:] Davon mind. 120 Gesamtstunden Musikpädagogik, mind. 40 Gesamtstunden Rhythmik und mind. 80 Gesamtstunden Bewegungspädagogik.

[Amtl. Anm.:] Übungen zu sozialpädagogischen Arbeitsfeldern und zu ausgewählten Fachbereichen; sie dienen der Vertiefung und der persönlichen und beruflichen Schwerpunktsetzung. Der Bezug zu einem Lernfeld, zu den Fächern, zu den Förderschwerpunkten, zu ausgewählten Arbeitsfeldern oder Zielgruppen muss deutlich werden.

[Amtl. Anm.:] Das Fach ist in die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife einzubringen, sofern eine nicht auf bestimmte Studiengänge beschränkte Fachhochschulreife erworben werden soll.

§ 103