Gesetze / Landesrecht Bayern / Fachakademieordnung
FakOAnlage 12 (zu § 13) Stundentafel für die Fachakademien für Sozialpädagogik (praxisintegrierte Ausbildung)
Stand: 25.08.2026
Pflichtfächer
1., 2. und 3. Studienjahr
Gesamtstunden
Theoretischer und fachpraktischer Unterricht
Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik
400
Politik und Gesellschaft sowie Soziologie
120
Mathematisch-naturwissenschaftliche Bildung
80
Ökologie/Gesundheitspädagogik
80
Recht und Organisation
120
Literatur- und Medienpädagogik
120
Englisch
120
Deutsch
160
Theologie/Religionspädagogik, nach Konfession
120
Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung
320
Kunst- und Werkpädagogik
280
Musik- und Bewegungspädagogik
280
Übungen
240
Summe theoretischer und fachpraktischer Unterricht
2 440
Zusatzfach Mathematik
240
Wahlfächer
Gemäß § 13 Abs. 4 FakO
Praktische Ausbildung
2 400
[Amtl. Anm.:] Das Fach ist in die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife einzubringen.
[Amtl. Anm.:] Bei einer Teilnahme an der Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife ist in diesem Fach die schriftliche Ergänzungsprüfung abzulegen.
[Amtl. Anm.:] Bzw. Ethik und ethische Erziehung gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 1 FakO.
[Amtl. Anm.:] Davon mind. 120 Gesamtstunden Kunstpädagogik und mind. 120 Gesamtstunden Werkpädagogik.
[Amtl. Anm.:] Davon mind. 120 Gesamtstunden Musikpädagogik, mind. 40 Gesamtstunden Rhythmik und mind. 80 Gesamtstunden Bewegungspädagogik.
[Amtl. Anm.:] Übungen zu sozialpädagogischen Arbeitsfeldern und zu ausgewählten Fachbereichen; sie dienen der Vertiefung und der persönlichen und beruflichen Schwerpunktsetzung. Der Bezug zu einem Lernfeld, zu den Fächern, zu den Förderschwerpunkten, zu ausgewählten Arbeitsfeldern oder Zielgruppen muss deutlich werden.
[Amtl. Anm.:] Das Fach ist in die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife einzubringen, sofern eine nicht auf bestimmte Studiengänge beschränkte Fachhochschulreife erworben werden soll.