Gesetze / Landesrecht Bayern / Fachakademieordnung

FakO

§ 29 Bescheinigung über die Dauer des Schulbesuchs

Stand: 25.08.2026

Bayern

Verlassen Studierende während des Studienjahres die Fachakademie oder werden sie entlassen, so erhalten sie auf Antrag eine Bescheinigung über die Dauer des Schulbesuchs und über die während des laufenden Studienjahres bis zum Ausscheiden erzielten Leistungen.

§ 28 § 30