Gesetze / Landesrecht Bayern / Fachakademieordnung
FakO§ 29 Bescheinigung über die Dauer des Schulbesuchs
Stand: 25.08.2026
Verlassen Studierende während des Studienjahres die Fachakademie oder werden sie entlassen, so erhalten sie auf Antrag eine Bescheinigung über die Dauer des Schulbesuchs und über die während des laufenden Studienjahres bis zum Ausscheiden erzielten Leistungen.