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§ 29 FakO (Bayern) — Bescheinigung über die Dauer des Schulbesuchs

Fachakademieordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Verlassen Studierende während des Studienjahres die Fachakademie oder werden sie entlassen, so erhalten sie auf Antrag eine Bescheinigung über die Dauer des Schulbesuchs und über die während des laufenden Studienjahres bis zum Ausscheiden erzielten Leistungen.