Gesetze / Fahrlehrer-Prüfungsverordnung
FahrlPrüfV§ 23 Nicht bestandene Prüfung
Stand: 10.06.2019
Bei einer nicht bestandenen Prüfung oder Lehrprobe ist dem Fahrlehreranwärter oder Bewerber ein schriftlicher Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung zuzustellen.