Gesetze / Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz FahrlG2018DV § 7 Preisaushang Stand: 10.06.2019 Bund Für den nach § 32 Absatz 1 des Fahrlehrergesetzes vorgeschriebenen Aushang ist das Muster nach Anlage 4 zu verwenden.