Gesetze / Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachbauleiter/Geprüfte Fachbauleiterin im Tischlerhandwerk FachbauTischlPrV § 6 Wiederholung der Prüfung Bund2 Fassungen Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 25.12.2019. Zur aktuellen Fassung → Eine Prüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden.