Gesetze / Landesrecht Bayern / Fachverordnung nichttechnischer Verwaltungsdienst
FachV-nVD§ 21 Dauer der Ausbildung
Stand: 25.08.2026
Die fachtheoretische und berufspraktische Ausbildung umfasst insgesamt 24 Monate. Die Ausbildung beginnt am 1. September.