nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 21 FachV-nVD (Bayern) — Dauer der Ausbildung

Fachverordnung nichttechnischer Verwaltungsdienst

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die fachtheoretische und berufspraktische Ausbildung umfasst insgesamt 24 Monate. Die Ausbildung beginnt am 1. September.