Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die fachlichen Schwerpunkte eichtechnischer und beschusstechnischer Dienst
FachV-ebtD§ 1 Bildung fachlicher Schwerpunkte
Stand: 25.08.2026
In der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik werden die fachlichen Schwerpunkte eichtechnischer Dienst und beschusstechnischer Dienst gebildet.