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§ 1 FachV-ebtD (Bayern) — Bildung fachlicher Schwerpunkte

Verordnung über die fachlichen Schwerpunkte eichtechnischer und beschusstechnischer Dienst

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

In der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik werden die fachlichen Schwerpunkte eichtechnischer Dienst und beschusstechnischer Dienst gebildet.