Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt veterinär-technischer Dienst in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik
FachV-VettechnD§ 6 Lehrgangsbescheinigung
Stand: 25.08.2026
Über die ordnungsgemäße Teilnahme am Lehrgang stellt das LGL eine Bescheinigung aus.