Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Vermessung und Geoinformation
FachV-VermGeo§ 4 Dienstbezeichnung
Stand: 25.08.2026
Die zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufenen Anwärter und Anwärterinnen für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene führen die Dienstbezeichnung „Vermessungsobersekretäranwärter“ oder „Vermessungsobersekretäranwärterin“. Die Anwärter und Anwärterinnen für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene führen die Dienstbezeichnung „Vermessungsoberinspektoranwärter“ oder „Vermessungsoberinspektoranwärterin“.