Gesetze / Landesrecht Bayern / Fachverordnung Verwaltungsinformatik
FachV-VI§ 6 Dienstbezeichnung
Stand: 25.08.2026
Die zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufenen Bewerberinnen und Bewerber führen die Dienstbezeichnung „Verwaltungsinformatikanwärterin“ oder „Verwaltungsinformatikanwärter“.