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§ 6 FachV-VI (Bayern) — Dienstbezeichnung

Fachverordnung Verwaltungsinformatik

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufenen Bewerberinnen und Bewerber führen die Dienstbezeichnung „Verwaltungsinformatikanwärterin“ oder „Verwaltungsinformatikanwärter“.