Gesetze / Landesrecht Bayern / Fachverordnung Verwaltungsinformatik
FachV-VI§ 37 Zuständigkeiten
Stand: 25.08.2026
Die jeweilige Ernennungsbehörde ist für die Organisation und Durchführung der modularen Qualifizierung zuständig. Sie kann die Organisation und Durchführung einzelner Maßnahmen oder Lehrinhalte auf öffentlich-rechtliche Fortbildungseinrichtungen übertragen.