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§ 37 FachV-VI (Bayern) — Zuständigkeiten

Fachverordnung Verwaltungsinformatik

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die jeweilige Ernennungsbehörde ist für die Organisation und Durchführung der modularen Qualifizierung zuständig. Sie kann die Organisation und Durchführung einzelner Maßnahmen oder Lehrinhalte auf öffentlich-rechtliche Fortbildungseinrichtungen übertragen.