Zur Abnahme der mündlichen Prüfungen bestellt der Prüfungsausschuss jeweils eine oder nach Bedarf mehrere Prüfungskommissionen. Eine Prüfungskommission besteht aus zwei Mitgliedern.
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Zur Abnahme der mündlichen Prüfungen bestellt der Prüfungsausschuss jeweils eine oder nach Bedarf mehrere Prüfungskommissionen. Eine Prüfungskommission besteht aus zwei Mitgliedern.