Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt technische Dienste im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
FachV-StMUV§ 1
Stand: 25.08.2026
Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz wird in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik der fachliche Schwerpunkt technische Dienste gebildet.