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§ 1 FachV-StMUV (Bayern)

Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt technische Dienste im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz wird in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik der fachliche Schwerpunkt technische Dienste gebildet.