Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Sozialverwaltung
FachV-SozVerw§ 32 Schriftliche Prüfung
Stand: 25.08.2026
In der schriftlichen Prüfung sind vier Aufgaben von je drei Stunden Dauer zu fertigen, davon drei Aufgaben aus der Fächergruppe Arbeits- und Sozialrecht und eine Aufgabe aus den Fächergruppen Privatrecht und Öffentliches Recht, Verwaltungslehre und Sozial- und Methodenkompetenz. Die Aufgaben sollen an aufeinanderfolgenden Arbeitstagen gefertigt werden.