Gesetze / Landesrecht Bayern / Fachverordnung land- und hauswirtschaftlicher Verwaltungsdienst
FachV-Lw§ 47 Dauer und Inhalt der Ausbildungsqualifizierung
Stand: 25.08.2026
Die Dauer und der Inhalt der Ausbildungsqualifizierung entsprechen dem Vorbereitungsdienst der Anwärter für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene im fachlichen Schwerpunkt Agrarwirtschaft, Hauswirtschaft, Ernährung.