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FachV-FM

§ 3 Modulare Qualifizierung nach Art. 20 LlbG

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FachV-FM/3#abs-1 (1) Das Staatsministerium erstellt Konzepte zur näheren Ausgestaltung der modularen Qualifizierung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FachV-FM/3#abs-2 (2) Die jeweiligen Ernennungsbehörden sind zuständig für die Organisation und Durchführung der modularen Qualifizierung. Sie können die Organisation und Durchführung einzelner Maßnahmen oder Lehrveranstaltungen auf öffentlich-rechtliche Fortbildungseinrichtungen, in begründeten Einzelfällen auch auf sonstige geeignete Behörden oder externe Veranstalter übertragen.

§ 2 § 4