Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Archivwesen BayRS 2038-3-1-9-I/WK
FachV-Arch§ 36 Vorgesetzte
Stand: 25.08.2026
Vorgesetzte der Beamten und Beamtinnen sind während des Fachstudiums auch der Leiter oder die Leiterin des Fachbereichs Archiv- und Bibliothekswesen der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege und die mit der Durchführung des Unterrichts beauftragten Lehrpersonen.