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§ 36 FachV-Arch (Bayern) — Vorgesetzte

Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt Archivwesen BayRS 2038-3-1-9-I/WK

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Vorgesetzte der Beamten und Beamtinnen sind während des Fachstudiums auch der Leiter oder die Leiterin des Fachbereichs Archiv- und Bibliothekswesen der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege und die mit der Durchführung des Unterrichts beauftragten Lehrpersonen.