Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz
FaNaG§ 8 Präventive Verkehrssicherheit – Förderung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FaNaG/8#abs-1 (1) Das für Verkehr zuständige Ministerium fördert Maßnahmen zur Sicherheit im Verkehr.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FaNaG/8#abs-2 (2) Präventive Verkehrssicherheitsarbeit wird durch den Deutsche Verkehrswacht - Landesverkehrswacht Nordrhein-Westfalen e.V. unterstützt. Das für Verkehr zuständige Ministerium fördert den Deutsche Verkehrswacht - Landesverkehrswacht Nordrhein-Westfalen e.V. nach Maßgabe der im Haushaltsplan jährlich vorgesehenen Finanzmittel institutionell.