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FaNaG

§ 8 Präventive Verkehrssicherheit – Förderung

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FaNaG/8#abs-1 (1) Das für Verkehr zuständige Ministerium fördert Maßnahmen zur Sicherheit im Verkehr.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FaNaG/8#abs-2 (2) Präventive Verkehrssicherheitsarbeit wird durch den Deutsche Verkehrswacht - Landesverkehrswacht Nordrhein-Westfalen e.V. unterstützt. Das für Verkehr zuständige Ministerium fördert den Deutsche Verkehrswacht - Landesverkehrswacht Nordrhein-Westfalen e.V. nach Maßgabe der im Haushaltsplan jährlich vorgesehenen Finanzmittel institutionell.

§ 7 § 9