Gesetze / FZV-Ausnahmeverordnung FZVAusnV 2021 § 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Bund3 Fassungen Historische Fassung — Stand 21.08.2025 bis 31.12.2025. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am 1. März 2021 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. August 2026 außer Kraft.