Gesetze / Funktionsverlagerungsverordnung
FVerlV§ 9 Anwendungsvorschrift
Stand: 26.10.2022
Diese Verordnung ist erstmals für Veranlagungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen.
Gesetze / Funktionsverlagerungsverordnung
FVerlVStand: 26.10.2022
Diese Verordnung ist erstmals für Veranlagungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2021 beginnen.