Gesetze / Verordnung zur Durchführung des § 5 Abs. 2 des Finanzverwaltungsgesetzes
FVG§5Abs2DV 1977§ 3 Vom Bundeszentralamt für Steuern durchgeführte Erstattungen von Umsatzsteuer
Stand: 10.06.2019
Die vom Bundeszentralamt für Steuern durchgeführten Erstattungen von Umsatzsteuer werden aus dem Aufkommen an der von Bundesfinanzbehörden verwalteten Umsatzsteuer vor dessen Aufteilung auf Bund und Länder geleistet.