Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Gesetz zu dem Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag
FUENFTER_RUNDFUNKAEND_STV§ 1
Stand: 30.07.2026
Dem am 7. August 2000 unterzeichneten Fünften Rundfunkänderungsstaatsvertrag wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.