Gesetze / Landesrecht Bayern / Fachschulordnung
FSO§ 53 Schriftliche Prüfung
Stand: 25.08.2026
Eine schriftliche Prüfung ist abzulegen im Fach Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie und umfasst dessen gesamten Unterrichtsstoff: Bearbeitungszeit 120 Minuten.