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§ 53 FSO (Bayern) — Schriftliche Prüfung

Fachschulordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Eine schriftliche Prüfung ist abzulegen im Fach Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie und umfasst dessen gesamten Unterrichtsstoff: Bearbeitungszeit 120 Minuten.