Gesetze / Landesrecht Bayern / Fachschulordnung
FSO§ 42 Schriftliche Prüfung
Stand: 25.08.2026
Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf den gesamten Unterrichtsstoff der Fächer
1. Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie: Bearbeitungszeit 240 Minuten und
2. Gesundheit, Medizin und Psychiatrie: Bearbeitungszeit 120 Minuten.
Die Aufgaben stellt die vom Staatsministerium beauftragte Schulaufsichtsbehörde.