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FSO

§ 42 Schriftliche Prüfung

Stand: 25.08.2026

Bayern

Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf den gesamten Unterrichtsstoff der Fächer

1. Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie: Bearbeitungszeit 240 Minuten und

2. Gesundheit, Medizin und Psychiatrie: Bearbeitungszeit 120 Minuten.

Die Aufgaben stellt die vom Staatsministerium beauftragte Schulaufsichtsbehörde.

§ 41 § 43