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§ 42 FSO (Bayern) — Schriftliche Prüfung

Fachschulordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf den gesamten Unterrichtsstoff der Fächer

1. Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie: Bearbeitungszeit 240 Minuten und

2. Gesundheit, Medizin und Psychiatrie: Bearbeitungszeit 120 Minuten.

Die Aufgaben stellt die vom Staatsministerium beauftragte Schulaufsichtsbehörde.