Gesetze / Landesrecht Bayern / Fachschulordnung
FSO§ 15 Facharbeit an der Fachschule für Heilerziehungspflege
Stand: 25.08.2026
An der Fachschule für Heilerziehungspflege ist im letzten Schuljahr eine Facharbeit im Fach Teilhabekonzepte, Methodik und Kommunikation zu einem von der Schülerin oder dem Schüler gewählten und von der Schulleitung genehmigten Thema zu fertigen. Die Schulleitung bestimmt auch den Abgabetermin.