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§ 15 FSO (Bayern) — Facharbeit an der Fachschule für Heilerziehungspflege

Fachschulordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

An der Fachschule für Heilerziehungspflege ist im letzten Schuljahr eine Facharbeit im Fach Teilhabekonzepte, Methodik und Kommunikation zu einem von der Schülerin oder dem Schüler gewählten und von der Schulleitung genehmigten Thema zu fertigen. Die Schulleitung bestimmt auch den Abgabetermin.