Gesetze / Verordnung über die Durchführung der Flugsicherung
FSDurchführungsV§ 25 Betriebsanweisungen
Stand: 10.06.2019
Die zur Durchführung der §§ 1 bis 24 dieser Verordnung notwendigen Einzelheiten sind von der Flugsicherungsorganisation in Betriebsanweisungen zu regeln.