Gesetze / Familienpflegezeitgesetz
FPfZG§ 11 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
Stand: 10.06.2019
Zur Durchführung des Verfahrens nach den §§ 8 und 10 kann das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen.