Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Fachoberschule
FOSO§ 13 Fachpraktischer Teil der Ausbildung
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FOSO/13#abs-1 (1) Der fachpraktische Teil der Ausbildung in der Klassenstufe 11 wird als gelenktes Praktikum in Betrieben, Behörden oder betriebsähnlichen Einrichtungen durchgeführt. Schülerfirmen zählen nicht zu den Betrieben oder betriebsähnlichen Einrichtungen. Die Praktikumsplätze werden von der Schule genehmigt, wenn die Praktikumseinrichtung in einer Branche tätig ist, welche der vom Schüler gewählten Fachrichtung entspricht oder die Branche von der Schule für die fachrichtungsbezogene Ausbildung als förderlich eingeschätzt wird. Der fachpraktische Teil der Ausbildung kann im Umfang von maximal 10 Prozent der in der Stundentafel für dieses Fach ausgewiesenen Gesamtstundenzahl auch in der Schule durchgeführt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FOSO/13#abs-2 (2) Die Inhalte des Praktikums und dessen Durchführung sind Gegenstand eines schriftlichen Praktikumsplans, der vom betreuenden Fachlehrer der Fachoberschule und der Praktikumseinrichtung erstellt wird. Inhaltliche Grundlage des Praktikumsplans ist der Lehrplan für den fachpraktischen Teil der Ausbildung. Der Praktikumsplan legt auch fest, welche einschlägig ausgebildete Fachkraft der Praktikumseinrichtung den Schüler während des Praktikums anleiten wird.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FOSO/13#abs-3 (3) Der Schüler hat in einem wöchentlichen Kurzbericht seine Anwesenheit in der Praktikumseinrichtung und die dort ausgeübten Tätigkeiten nachzuweisen. Während des Praktikums fertigt der Schüler eine Projektarbeit an. Die ausgeübten Tätigkeiten und die Projektarbeit werden von der betreuenden Lehrkraft unter Berücksichtigung der fachlichen Einschätzung der Fachkraft der Praktikumseinrichtung auf der Grundlage des Praktikumsplans beurteilt. Das von der betreuenden Lehrkraft festgestellte Gesamturteil lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/FOSO/13#abs-4 (4) Unterschreitet die Teilnahme des Schülers am fachpraktischen Teil der Ausbildung 80 Prozent der in der Stundentafel ausgewiesenen Ausbildungszeit, ist dieser Teil der Ausbildung als „nicht bestanden“ zu bewerten.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/FOSO/13#abs-5 (5) Soweit das Praktikum oder Teile davon auf Grund von behördlichen Anordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie nicht in der Praktikumseinrichtung durchgeführt werden können, kann der fachpraktische Teil der Ausbildung abweichend von Absatz 1 an der Schule stattfinden und der Schüler kann abweichend von Absatz 2 Satz 1 und 3 durch eine Lehrkraft fachlich angeleitet werden. Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 finden keine Anwendung.