Gesetze / Landesrecht Bayern / Feldgeschworenenordnung
FO§ 2 Grenzbegehungen
Stand: 25.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FO/2#abs-1 (1) Häufigkeit und Ausgestaltung der Grenzbegehungen nach Art. 12 Abs. 1 Satz 3 AbmG richten sich nach dem Herkommen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FO/2#abs-2 (2) Die Grenzbegehung ist ortsüblich bekanntzumachen.