Gesetze / FKSDVO · BGBl I 2019, 1778

Verordnung zur Bestimmung weiterer Daten, die im zentralen Informationssystem für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit gespeichert werden

8 Normen · ausgefertigt 18.11.2019 · letzte Änderung 30.12.2025 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Speicherung von Daten zu Personen, die tätig oder scheinbar tätig sind
  3. § 2 Speicherung von Daten zu Arbeitgebern, Entleihern und Auftraggebern
  4. § 3 Speicherung von Daten zu Unternehmen
  5. § 4 Speicherung von Daten aus Hinweisen
  6. § 5 Speicherung von weiteren Ortsangaben
  7. § 6 Speicherung von Daten zu Beschuldigten und Betroffenen
  8. § 7 Speicherung von Daten zu Zeugen
  9. § 8 Inkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. 30.12.2025 — 6 Normen geändert · §§ 1, 2, 3, 4 und 2 weitere neueste Änderung

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.