Gesetze / Filmförderungsgesetz
FFG§ 127 Begriffsbestimmungen Nettoumsatz und Nettowerbeumsatz
Stand: 01.01.2025
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202025/127#abs-1 (1) Nettoumsatz im Sinne der §§ 128 bis 130 und 134 und 135 ist die Summe der jeweils abgaberelevanten Umsatzerlöse abzüglich etwaiger Erlösschmälerungen und abzüglich der Umsatzsteuer.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202025/127#abs-2 (2) Nettowerbeumsatz im Sinne des § 133 ist die Summe der Werbeumsatzerlöse abzüglich etwaiger Erlösschmälerungen und abzüglich der Umsatzsteuer.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202025/127#abs-3 (3) Erlösschmälerungen nach den Absätzen 1 und 2 umfassen ausschließlich etwaige Rabatte, Skonti oder Boni.