Gesetze / Filmförderungsgesetz

FFG

§ 127 Begriffsbestimmungen Nettoumsatz und Nettowerbeumsatz

Stand: 01.01.2025

Bund1 Entscheidung

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202025/127#abs-1 (1) Nettoumsatz im Sinne der §§ 128 bis 130 und 134 und 135 ist die Summe der jeweils abgaberelevanten Umsatzerlöse abzüglich etwaiger Erlösschmälerungen und abzüglich der Umsatzsteuer.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202025/127#abs-2 (2) Nettowerbeumsatz im Sinne des § 133 ist die Summe der Werbeumsatzerlöse abzüglich etwaiger Erlösschmälerungen und abzüglich der Umsatzsteuer.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202025/127#abs-3 (3) Erlösschmälerungen nach den Absätzen 1 und 2 umfassen ausschließlich etwaige Rabatte, Skonti oder Boni.

§ 126 § 128