Gesetze / Filmförderungsgesetz
FFG§ 126 Begriffsbestimmung Kinofilm
Stand: 01.01.2025
Ein Kinofilm im Sinne der §§ 129 bis 135 ist ein Film, der in Deutschland oder in seinem Ursprungsland gegen Entgelt im Kino aufgeführt wurde.
Gesetze / Filmförderungsgesetz
FFGStand: 01.01.2025
Ein Kinofilm im Sinne der §§ 129 bis 135 ist ein Film, der in Deutschland oder in seinem Ursprungsland gegen Entgelt im Kino aufgeführt wurde.