Gesetze / Filmförderungsgesetz

FFG

§ 92 Art der Förderung, Verteilung der Referenzpunkte

Stand: 01.01.2025

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202025/92#abs-1 (1) Produktionsförderung für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme wird als Zuschuss gewährt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202025/92#abs-2 (2) Die für die Förderung zur Verfügung stehenden Mittel werden auf die berechtigten Hersteller gemäß § 41 Absatz 1 Nummer 1 nach dem Verhältnis verteilt, in dem die Referenzpunkte der einzelnen Filme zueinander stehen.

§ 91 § 93