Gesetze / Filmförderungsgesetz

FFG

§ 12 Ausschüsse

Stand: 01.01.2025

Bund2 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202025/12#abs-1 (1) Der Verwaltungsrat kann Ausschüsse bilden, wenn dem eine Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder zustimmt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202025/12#abs-2 (2) Die Ausschüsse bereiten die Beschlüsse des Verwaltungsrats im jeweiligen Aufgabenbereich vor. Sie berichten dem Verwaltungsrat regelmäßig.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202025/12#abs-3 (3) Näheres regelt der Verwaltungsrat in seiner Geschäftsordnung nach § 9 Absatz 5.

§ 11 § 13