Gesetze / Filmförderungsgesetz

FFG 2017

§ 93 Förderart, Verteilung der Referenzpunkte

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202017/93#abs-1 (1) Referenzförderung für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme wird als Zuschuss gewährt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202017/93#abs-2 (2) Die für die Förderung zur Verfügung stehenden Mittel werden auf die berechtigten Hersteller nach dem Verhältnis verteilt, in dem die Referenzpunkte der einzelnen Filme zueinander stehen.

§ 92 § 94