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§ 93 FFG 2017 — Förderart, Verteilung der Referenzpunkte

Filmförderungsgesetz

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.01.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Referenzförderung für Kurzfilme und nicht programmfüllende Kinderfilme wird als Zuschuss gewährt.

(2) Die für die Förderung zur Verfügung stehenden Mittel werden auf die berechtigten Hersteller nach dem Verhältnis verteilt, in dem die Referenzpunkte der einzelnen Filme zueinander stehen.