Gesetze / Filmförderungsgesetz

FFG 2017

§ 139 Art und Höhe, Verteilung der Referenzpunkte

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202017/139#abs-1 (1) Die Förderhilfen werden als Zuschuss gewährt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FFG%202017/139#abs-2 (2) Die für die Referenzkinoförderung zur Verfügung stehenden Mittel werden nach dem Verhältnis verteilt, in dem die Referenzpunkte der einzelnen Kinos zueinander stehen.

§ 138 § 140