Gesetze / Landesrecht Sachsen / Sächsische Feldes- und Förderabgabenverordnung
FFAVO§ 9 Produktionswert, Produktionsmenge
Stand: 26.08.2026
Produktionswert und Produktionsmenge im Sinne dieser Verordnung sind die vom Statistischen Bundesamt in den Ergebnissen der Statistik 42131-0003: Produktionswert, -menge, -gewicht und Unternehmen der Vierteljährlichen Produktionserhebung: Deutschland, Jahre, Güterverzeichnis (9-Steller), unter den in dieser Verordnung für die Bodenschätze jeweils bestimmten Meldenummern in den Spalten „Menge und Wert“ für den Erhebungszeitraum veröffentlichten Jahresangaben.