Gesetze / Fernsehdienstnormenverordnung

FDNormV

§ 1 Normen

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FDNormV/1#abs-1 (1) Für Übertragungssysteme für voll digitale Fernsehdienste müssen nachstehende Normen des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen ETSI angewendet werden:

a)
Terrestrische Übertragungssysteme:DIN ETS 300744 "Digitaler Fernsehrundfunk (DVB); Rahmenstruktur, Kanalcodierung und Modulation für das digitale terrestrische Fernsehen (DVB-T)"
b)
Satelliten-Übertragungssysteme:DIN ETS 300421 "Digitale Rundfunk-Systeme für Fernsehen, Ton und Datendienste; Rahmenstruktur, Kanalcodierung und Modulation für Dienste über Satellit bei 11/12 GHz"
c)
Kabel-Übertragungssysteme:DIN ETS 300429 "Digitale Rundfunk-Systeme für Fernsehen, Ton und Datendienste; Rahmenstruktur, Kanalcodierung und Modulation bei Kabelsystemen"

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FDNormV/1#abs-2 (2) Für die unter Absatz 1 genannten Normen gilt die jeweilige aktuelle Fassung unter der Voraussetzung, daß die Abwärtskompatibilität gewährleistet ist. Dies schließt das Überführen der Normen von DIN ETS nach DIN EN ein.

§ 2